Informationen zum Beitragseinzug

Liebes Mitglied,

nach angeordneter Einstellung des Sportbetriebs hat sich der Vorstand der VTR dazu entschieden, den Einzug der Vereinsbeiträge trotzdem vollständig durchzuführen. Warum?

Der Vorstand hat in dieser Zeit die Aufgabe, den Verein möglichst unbeschadet durch die gegenwärtige Krise zu führen. Dazu gehören geordnete und auskömmliche Finanzen, deren wichtigste Einnahmequelle die Vereinsbeiträge sind. Die Mitgliedsbeiträge sind auf das gesamte Jahr berechnet und Beiträge wie Verbandsabgaben und Versicherungen laufen weiter. Ob es eine Erstattung oder Ähnliches geben kann, müssen die nächsten Wochen zeigen. Viele Anträge sind gestellt, aber zunächst müssen wir handlungsfähig bleiben und benötigen dazu den Vereinsbeitrag für das 2.Quartal.

Auch rechnen nun die Übungsleiter ihre Stunden der Monate Januar bis März ab, die dann jeweils aus den Einnahmen des darauffolgenden Quartals beglichen werden.

Die zweite Entscheidungsgrundlage war ein Schreiben des Landessportbundes:

„…Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann. Der Beitrag ist danach grundsätzlich kein Entgelt für die Leistungen des Vereins. Insofern gilt auch nicht der bereits angesprochene Grundsatz, dass bei Wegfall der Leistung auch die Pflicht zur Gegenleistung entfällt. Der Beitrag dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. In der Regel sind die Beiträge knapp kalkuliert und berücksichtigen Kosten, die ganzjährig anfallen wie zum Beispiel Verbandsabgaben und Versicherungsbeiträge. Insofern dürfte es nicht gerechtfertigt sein, den Beitrag zu mindern. Dieselben Argumente dürften für die Beantwortung der Frage nach einem Sonderkündigungsrecht herangezogen werden können. Mit der Mitgliedschaft im Verein soll grundsätzlich eine langfristige Verwirklichung des Vereinszwecks verfolgt werden. Die Einstellung des Sportbetriebs für einen zunächst überschaubaren Zeitraum dürfte danach grundsätzlich noch nicht dazu führen, ein Sonderkündigungsrecht anzunehmen.“

Außer der Abteilung „Weser-Fit“, die als Wirtschaftsbetrieb geführt wird, sind alle anderen Abteilungen dem Vereinsrecht unterstellt und damit beitragspflichtig.

Glücklicherweise fiel die Schließung auch in die Osterferien, in denen die Hallen geschlossen gewesen wären. Wir hoffen mit Euch gemeinsam, dass der Trainingsbetrieb schnellstmöglich wieder starten darf. Wir werden auf alle politischen Entscheidungen flexibel reagieren und Euch auf unseren Webseiten dazu informieren.

Der Vorstand

Sparkasse Schaumburg