3 G-Regeln gelten ab 03.11.2021

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Schaumburg vom 01.11.2021 tritt ab dem

3. November 2021 in Kraft.

Das bedeutet für uns als Sportverein, dass eine Ausübung des Vereinssports in geschlossenen Räumen nur für genesene, geimpfte oder negativ getestete Personen erlaubt ist.

Ein entsprechender Nachweis muss bitte vorgelegt werden!

Ausnahmen sind Kinder bis 6 Jahre sowie Schülerinnen und Schüler!

Sparkasse Schaumburg