Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich der Wiederaufnahme des Sportbetriebes möchte ich auf folgendes hinweisen: Derzeit gilt die Allgemeinverfügung des Landkreises Schaumburg zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 24. April 2021.
Laut dieser ist die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder
mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden.
Diese wird frühestens in den nächsten Tagen aufgehoben und durch eine neue ersetzt.
Sobald die Sportstätten im Landkreis Schaumburg unter Einhaltung der dann geltenden Rahmenbedingungen wieder genutzt werden dürfen, werde ich Sie sofort davon in Kenntnis setzen.
Mit freundlichen Grüßen