Sportbetrieb für Ki/Jgdl. bis einschl. 14 J nicht mehr möglich

Die Stadt Rinteln teilt mit:

Aufgrund der Inzidenzwerte und nach tagesaktueller Bewertung des Infektionsgeschehens hat sich der Landkreis Schaumburg entschieden, nach § 12 Abs. 2 S. 1 der Nds. Corona-Verordnung eine Allgemeinverfügung zu erlassen.

Dies hat u.a. zur Folge, dass auch der Sportbetrieb für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht mehr möglich ist.

Die Genehmigung vom 09. März 2021 zur Nutzung der Sportanlagen wird folglich mit Wirkung vom 30. März 2021 aufgehoben.

Sparkasse Schaumburg