Wegfall der 3-G-Regelung in geschlossenen Räumen

Der Landkreis Schaumburg hat die Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Feststellung des Überschreitens des Leitindikators „Neuinfizierte“ (7-Tage-Inzidenz) von 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen) vom 30. August 2021 aufgehoben. Dies gilt ab dem 30. September 2021.

Dies bedeutet für den Bereich Sport den Wegfall der 3-G-Regelung in geschlossenen Räumen.

Alle weiteren Maßnahmen wie Abstand (soweit es die Sportart zulässt), Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften bleiben bestehen.

Sparkasse Schaumburg